Impressum

THE FOODVENIENCE COMPANY GmbH
Am Scholitzer Acker 5
06842 Dessau-Roßlau
0340 2193-0
andreas.stroemer@tfc-germany.com

Geschäftsführer:
Andreas Strömer

Registergericht: Amtsgericht Stendal
Registergericht: HRB28624

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 328724407

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 18 MStV:
THE FOODVENIENCE COMPANY GmbH
Am Scholitzer Acker 5
06842 Dessau-Roßlau

1. Haftungsbeschränkung

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4. Besondere Nutzungsbedingungen

Soweit besondere Bedingungen für einzelne Nutzungen dieser Website von den vorgenannten Nummern 1. bis 4. abweichen, wird an entsprechender Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen. In diesem Falle gelten im jeweiligen Einzelfall die besonderen Nutzungsbedingungen.

5. Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

Quelle: www.juraforum.de

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Allgemeine Lieferbedingungen der Foodvenience Company GmbH gegenüber Unternehmern

§ 1 Allgemeines

Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für alle zwischen dem Käufer und uns geschlossenen Verträge über die Lieferung von Waren. Sie gelten auch für alle künftigen

Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Käufers, die wir

nicht ausdrücklich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in

Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Käufers die Bestellung des Käufers vorbehaltlos ausführen.

§2 Angebot, Bestellung, Lieferungen, Teillieferungen

a) Unsere Angebote sind freibleibend, d. h. wir behalten uns die Widerrufsmöglichkeit bis zur Annahme unseres Angebots durch den Adressaten vor. Bestellungen des Kaufers können wir

innerhalb einer Frist von bis zu 2Wochen annehmen.

b) Mangels abweichender Vereinbarungen verstehen sich unsere Lieferungen ab Werk oder Auslieferungslager, das jeweils auch Erfüllungsort ist. Die Art der Versendung bleibt uns

vorbehalten, es sei denn, dass eine bestimmte Versandart vereinbart ist. Hierbei sind wir berechtigt, solche Leistungen gemäß unserer Preisregelung in§ 5) abzurechnen.

c) Soweit Lieferfristen und Termine nicht anderweitig verbindlich vereinbart sind, betragt die gewöhnliche unverbindliche Frist von 12 Wochen (situationsbedingt in Ausnahmefällen auch mal

länger). Lieferfristen geltenvorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, sie sind zuvor verbindlich zugesichert worden.

d) Lieferfristen beginnen mit dem Datum der endgültigen und vollständigen Auftragsbestätigung.Lieferfristen sind eingehalten, wenn die Ware von uns ab Lager, fristgemäß versandbereit

gehalten bzw. bei Versendung auf Wunsch des Käufers fristgemäß zum Versand gegeben wird.

e) Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, wenn die Teillieferung für den Käufer im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen gestellten Ware

sichergestellt ist und dem Käufer hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, wir erklären uns zur Übernahme dieser Mehrkosten bereit).

§ 3 Gefahrübergang

a) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht – auch bei Teillieferungen – spätestens mit deren Übergabe an den Käufer, den Spediteur, den

Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen oder Anstalt auf den Käufer über.

b) Verzögert sich die Lieferung oder Leistung infolge von Umständen, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

§ 4 Eigentumsvorbehalt

a) Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache/Pachtsache bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen dieser Geschäftsbeziehungen vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des

Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache/ Pachtsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache/ Pachtsache durch uns liegt kein Rücktritt vom

Vertrag, es sei denn, wir hatten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der Kaufsache/Pachtsache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag.Wir sind nach Rücknahme der

Kaufsache/Pachtsache zu der Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeit des Käufers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.

b) Der Käufer ist verpflichtet, die Kaufsache/Pachtsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden

ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und lnspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.

c) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gema8 § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht

in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gema8 § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.

d) Der Käufer ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des mit uns vereinbarten Kaufpreises

einschließ1ich Mehrwertsteuer ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachen und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach

Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Käufer auch nach Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon

unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen. Durch den Käufer wird stets für uns vorgenommen, das Anwartschaftsrecht des Käufers an der Kaufsache setzt sich an

der umgebildeten Sache fort.Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des

objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen erarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung . Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche, wie

unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.

e)Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit frei zu geben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um

mehr als 1O % oder den Nennbetrag um mehr als 50 % übersteigt; die Auswahl der frei zu gebenden Sicherheiten obliegt uns.

§S Preise und Zahlungsbedingungen

a) Soweit nichts anderes vereinbart, verstehen sich unsere Preise in Euro ab Firmensitz Dessau-Roßlau oder Auslieferungslager einschließ1ich Verpackung und Verladung, jedoch

ausschließ1ich jedwede gesetzliche Umsatzsteuer. Die Verpackung wird Eigentum des Käufers, die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer, die Transportkosten ab Werk oder

Auslieferungslager zum Käufer und die Kosten einer unter Umständen vom Käufer gesondert gewünschten Transportversicherung wird zusätzlich zu den von uns

angegebenen Nettopreisen berechnet. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt ebenfalls der Käufer.

Auch anfallende Kosten der Montage oder Aufstellung hat der Käufer selbst zu tragen. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben und Kosten für Montage und

Aufstellung sind in den von uns angegebenen Nettopreisen nicht enthalten, sondern werden zusätzlich berechnet.

b) Der Käufer ist verpflichtet, unsere Rechnungen sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu bezahlen.

c) Wechsel, Schecks oder andere Anweisungspapiere nehmen wir nur erfüllungshalber entgegen. Deren Spesen und Kosten, sowie die Gefahr für rechtzeitige Vorlegung und Protesterhebung

gehen ausschließ1ichzu Lasten des Käufers.

d) Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn wir feststellen, dass der Kunde falsche Angaben zur Kreditwürdigkeit gemacht hat.

e) Das SEPA-Lastschriftverfahren ersetzt seit dem 01.02.2014 das bisherige elektronische Lastschriftverfahren.Ein entsprechender Hinweis auf Fälligkeit des Rechnungsbetrages findet sich auf

der Rechnung.

Die Pre-Notification-Frist wird auf die Mindestzeit verkürzt (14-Tage).

§ 6 Gewährleistung

a) Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln einschließ1ich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafte Montageanleitung gelten die

gesetzlichen Vorschriften, soweit im Nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist – es gilt die §377 HGB.

b) Grundlage unserer Mangelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten unsere als solche

bezeichneten Produktbeschreibungen, die den Käufer vor seiner Bestellung überlassen oder in gleicher Weise, wie diese allgemeinen Geschäftsbedingungen in den Vertrag einbezogen wurden.

c) Mit einer Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware ist keine Garantiezusage verbunden. Besondere Garantien übernehmen wir nur auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung, die

Inhalt und Reichweite der Garantie unabhängig von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen und von den gesetzlichen Rechten des Käufers regelt.

d) • Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist die Ware frei von Sachmängeln, wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet und im Übrigen ist die

Ware in Abänderung der gesetzlichen Rechtslage auch dann frei von Sachmängeln, wenn sie die Eigenschaften aufweist, die der Käufer nach der von uns gegebenen Produktbeschreibung

erwarten kann. Dabei genügt es, wenn die Produktbeschreibung dem Käufer nach Vertragsschluss (insbesondere zusammen mit der Ware) überlassen wurde.

e) Bei Vorliegen von Mängeln oder Schaden, die wir zu vertreten haben, sind wir zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach unserer Wahl berechtigt und nach Fristsetzung durch den Käufer

auch verpflichtet.Bei Ablauf der angemessenen Nachfrist oder fehlgeschlagenem zweiten Versuch der Nachbesserung durch uns ist der Käufer berechtigt, entweder eine angemessene

Herabsetzung des Kaufpreises oder die Rückgängigmachung des Vertrages zu fordern. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben im Übrigen unberührt.

f) Soweit sich aus §8 nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am

Liefergegenstand selbst entstanden sind. Insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschaden des Käufers vorbehaltlich §8.

g) Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§7 Sonstige Haftungen

a) Unsere Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz ist beschränkt auf Fälle, in denen wir oder gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von uns durch eine vorsätzliche oder grob

fahrlässige Pflichtverletzung einen Schaden herbeigeführt haben. Diese Haftungseinschränkung gilt nicht, soweit eine vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung durch uns oder unsere

gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit führt. Des Weiteren gilt die Haftungseinschränkung nicht für die Verletzung sog.

Kardinalpflichten, d. h. solcher Pflichten, die nach dem Inhalt des Vertrages aus besonders wesentlich einzustufen sind.

b) Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mängel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung grob fahrlässig zu vertreten haben. Ein

freies Kündigungsrecht des Käufers, insbesondere gema8 § 651,649 8GB ist ausgeschlossen.-Der Ausschluss des freien Kündigungsrechts gilt nicht bei Dauerschuldverhältnissen. Rücktritt oder

Kündigung müssen schriftlich erklärt werden.

§ 8 Verjährung

a) Die wechselseitigen Ansprüche der Vertragsparteien verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

b) Abweichend von§ 4381 Nr. 3 BGB betragt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Gefahrübergang. Soweit eine Abnahme vereinbart ist,

beginnt die Verjährung mit der Abnahme. Ansprüche aus Rechtsmängeln verjähren jedoch nicht, solange der Dritte sein Recht – mangels Verjährung – noch nicht dem Käufer gegenüber

geltend machen kann. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Regelungen für den Fall der Arglist (§ 438111 8GB).

c) Soweit wir dem Käufer gemäß § 7 oder infolge eines Mangels, vertraglichen Schadenersatz schulden, gelten hierfür die ungekürzten gesetzlichen Verjährungsfristen des Kaufrechts. Die

Verjährungsfristen gelten auch für konkurrierende außervertragliche Schadenersatzansprüche, wenn nicht die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung im Einzelfall zu einer

kürzeren Verjährung führt. Die Verjährungsfristen des Produkthaftungsgesetztes bleiben unberührt.

§ 9 Aufrechnung- und Zurückbehaltungsrecht und Schriftformklausel

a) Vor Vertragsabschluss und beim Vertragsabschluss haben mündliche Nebenabreden keine Gültigkeit, sofern sie von uns nicht schriftlich bestätigt wurden. Eine Aufrechnung des Käufers uns

gegenüber kann nur mit Gegenforderungen erfolgen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Der Käufer ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts gegenüber uns insoweit

befugt, aus sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§10 Vertraulichkeit, Rechtswahl und Gerichtsstand

a) Werden uns im Rahmen von Geschäftsbeziehungen von dem Kunden Informationen zur Verfügung gestellt,gelten diese nicht aus vertraulich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes

schriftlich vereinbart ist.

b) Für diese allgemeinen Geschäftsbedingungen und für alle Rechtsbeziehungen und Streitigkeiten zwischen uns und dem Käufer gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland

unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen Rechtsordnungen, insbesondere Ausschluss des obigen Kaufrechts. Ebenso gilt das deutsche Zivilprozessrecht.

c) Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, wird für die örtliche und

internationale Zuständigkeit für alle sich aus dem Vertragsverhältnis und aus diesen AGB mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz von The Foodvenience

Company GmbH vereinbart.

d) Sollten einzelnen Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt hiervon die Unwirksamkeit des übrigen Vertrages unberührt. Die

Vertragspartner werden die

unwirksame Regelung durch einer dieser Regelung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahekommender Regelung ersetzen. Dasselbe gilt im Falle einer Lücke.

§ 11 Abnahme

e) Der Käufer ist verpflichtet den Kaufgegenstand/Pachtgegenstand innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Bei Nichtabnahme kann der Verkäufer von

seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen und Schadensersatz in Höhe von 15% des Kaufpreises verlangen.